BGH BpatG LG EuGH EPA EUIPO

BGH – X ZB 2/12 – Tintenstrahldrucker

Gebrauchsmusterrecht

Der Umstand, dass das eingefügte Merkmal auch bei nicht offenbarten Ausgestaltungen verwirklicht sein kann, mit denen das Ziel der Erfindung unter Umständen nicht erreicht wird, führt nicht zwingend zu einer abweichenden Beurteilung.

Zurück

Weitere Themen