Designschutz
Der Weg zur Designeintragung
Die Eintragung eines Designs kann bei einem zuständigen Amt beantragt werden. Hierzu müssen Anmeldungsunterlagen ausgearbeitet und bei dem jeweiligen zuständigen Amt eingereicht werden, wobei das zuständige Amt eine formelle Prüfung des angemeldeten Designs vornimmt. Kommt das zuständige Amt zu dem Ergebnis, dass das angemeldete Design eintragungsfähig ist, trägt das Amt das Design in das amtsseitige Designregister ein. Auf diese Weise kann ein Designschutz erlangt werden, der zunächst gerechnet von dem Anmeldetag der Designanmeldung 5 Jahre besteht und anschließend, zumindest in Deutschland, viermal um jeweils 5 weitere Jahre verlängert werden kann.
Für Ihren Designschutz
In Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens entwickelt die Kanzlei SCHATZ eine individuelle Schutzstrategie für ihre Mandantschaft. Auf Basis dieser Schutzstrategie arbeitet die Kanzlei SCHATZ erforderliche Anmeldungsunterlagen aus, nach deren Einreichung bei dem jeweiligen zuständigen Amt die Kanzlei SCHATZ im Rahmen der Vertretung vor dem jeweiligen zuständigen Amt die Bearbeitung des amtlichen Anmeldeverfahrens bis hin zur eventuellen Eintragung eines Designs betreut. Anschließend hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Aufrechterhaltung des Designschutzes.
Je nach Mandanteninteresse kann dabei eine nationale Designanmeldung, insbesondere deutsche Designanmeldung, eine regionale Designanmeldung, insbesondere Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung, oder ein Antrag auf internationale Registrierung eines vorhandenen Designs auf weltweiter Ebene sinnvoll sein. Gerne berät die Kanzlei SCHATZ hinsichtlich der Vorteile der jeweiligen Schutzrechtsart und der damit einhergehenden Kosten.
Durchsetzung von Designschutz
Ist ein Design eingetragen worden, berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ auch in Sachen der Durchsetzung des Designschutzes gegenüber vermeintlichen Designverletzern. Die Durchsetzung des Designschutzes kann beispielsweise im Rahmen einer Berechtigungsanfrage, einer Abmahnung/Verwarnung oder einer Designverletzungsklage erfolgen.
Zudem hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Verteidigung des Designs gegenüber einem Angriff durch Dritte. Ein solcher Angriff kann beispielsweise in Form eines Löschungsantrags gegeben sein.
Angriff auf störende Designs
Besteht ein eigener Designschutz , kann ein Angriff auf ein später angemeldetes Design eines Dritten sinnvoll sein, wenn dieses fremde Design in den eigenen Designschutz eingreift und eine anderweitige Einigung mit dem Inhaber des fremden Designs nicht möglich ist. Auch in dieser Hinsicht berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ vor dem jeweiligen zuständigen Amt. Dabei kann der Angriff auf das fremde Design beispielsweise im Zuge eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgen.
Lizenzierung von Designschutz
Insbesondere in dem Fall, dass eine eigene Herstellung eines mit einem eingetragenen Design geschützten Designs nicht beabsichtigt ist, kann über eine Lizenzierung des Designschutzes nachgedacht werden, um Lizenznehmern die Herstellung des geschützten Designs zu erlauben und hierfür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten. Die Kanzlei SCHATZ berät in solchen Lizenzangelegenheiten und hilft insbesondere bei der Ausarbeitung und Abstimmung eines Lizenzvertrags.
Bedeutung von Designschutz
Ein eigener Designschutz kann gegenüber Nachahmern durchgesetzt werden und stellt daher ein unverzichtbares Mittel zum Schutz der eigenen kreativen Tätigkeiten dar. Dabei ist ein Designschutz ebenso wichtig für Start-up-Unternehmen, wie für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere um sich durchsetzungsstark am Wirtschaftsleben beteiligen zu können. Darüber hinaus spielt der Designschutz selbstverständlich auch in der Großindustrie eine wesentliche Rolle. Bei allen den Designschutz betreffenden Fragen steht die Kanzlei SCHATZ gerne unterstützend an der Seite ihrer Mandantschaft.
Fragen zum Designschutz?
SCHATZ Patentanwaltskanzlei
Designschutz am Niederrhein, im Münsterland, im Ruhrgebiet und darüber hinaus
Telefon: (02853) 9569405