Patentrecht Patentanmeldung

Gebrauchsmusterrecht

Der Weg zur Gebrauchsmustereintragung

Eine technische Erfindung kann über ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Hierzu muss eine Gebrauchsmusteranmeldung ausgearbeitet und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden, wobei das Amt lediglich prüft, ob die Gebrauchsmusteranmeldung den vorgeschriebenen formellen Anforderungen genügt oder nicht. Kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass die Gebrauchsmusteranmeldung diesen Anforderungen genügt, trägt es das Gebrauchsmuster ein. Auf diese Weise kann ein Gebrauchsmusterschutz für eine Erfindung erlangt werden, der gerechnet von dem Anmeldetag der Gebrauchsmusteranmeldung bis zu 10 Jahre aufrechterhalten werden kann. Der Gebrauchsmusterschutz kann übrigens nicht für Verfahren (Herstellungsverfahren, Arbeitsverfahren) erlangt werden, was einen Unterschied zum Patentschutz darstellt.

Für Ihren Gebrauchsmusterschutz

In Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens entwickelt die Kanzlei SCHATZ eine individuelle Schutzstrategie für unserer Mandantschaft. Auf Basis dieser Schutzstrategie arbeitet die Kanzlei SCHATZ erforderliche Anmeldungsunterlagen aus, nach deren Einreichung bei dem jeweiligen zuständigen Amt die Kanzlei SCHATZ im Rahmen der Vertretung vor dem jeweiligen zuständigen Amt die Bearbeitung des amtlichen Anmeldeverfahrens bis hin zur eventuellen Eintragung eines Gebrauchsmusters betreut. Anschließend hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusterschutzes.

Durchsetzung von Gebrauchsmusterschutz

Ist ein Gebrauchsmuster einmal eingetragen worden, berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ auch in Sachen der Durchsetzung des Gebrauchsmusterschutzes gegenüber vermeintlichen Gebrauchsmusterverletzern. Die Durchsetzung des Gebrauchsmusterschutzes kann beispielsweise im Rahmen einer Berechtigungsanfrage, einer Abmahnung/Verwarnung oder einer Gebrauchsmusterverletzungsklage erfolgen.

Zudem hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Verteidigung des Gebrauchsmuster gegenüber einem Angriff durch Dritte. Ein solcher Angriff kann beispielsweise in Form eines Löschungsantrags gegeben sein.

Angriff auf störende Gebrauchsmuster

Unabhängig davon, ob ein eigener Gebrauchsmusterschutz besteht oder nicht, kann ein Angriff auf ein Gebrauchsmuster eines Dritten sinnvoll sein, wenn das fremde Gebrauchsmuster der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit im Wege steht und eine anderweitige Einigung mit dem Inhaber des fremden Gebrauchsmusters nicht möglich ist. Auch in dieser Hinsicht berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ vor dem jeweiligen zuständigen Amt. Dabei kann der Angriff auf das fremde Gebrauchsmuster im Zuge eines Löschungsantrags vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen.

Überwachung der Gebrauchsmusterschutzlage

Es besteht die Möglichkeit, Schutzrechtstätigkeiten Dritter, insbesondere von Wettbewerbern, zu überwachen, um einen Überblick über die Tätigkeit Dritter in eigenen technischen Tätigkeitsbereich zu erhalten. Des Weiteren kann eine allgemeine Überwachung der Schutzrechtslage in dem eigenen technischen Tätigkeitsbereich sinnvoll sein, um nicht mit Rechten Dritter zu kollidieren. Die Kanzlei SCHATZ nimmt entsprechende Überwachungen vor, wobei vorab erörtert wird, welche Überwachungsstrategie am sinnvollsten ist.

Lizenzierung von Gebrauchsmusterschutz

Insbesondere in dem Fall, dass eine eigene Herstellung einer mit einem eigenen Gebrauchsmuster geschützten Erfindung nicht gewünscht ist, kann über eine Lizenzierung des Gebrauchsmusterschutzes nachgedacht werden, um Lizenznehmern die Herstellung der geschützten Erfindung zu erlauben und hierfür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten. Die Kanzlei SCHATZ berät auch in solchen Lizenzangelegenheiten und hilft insbesondere bei der Ausarbeitung und Abstimmung eines Lizenzvertrags.

Bedeutung von Gebrauchsmusterschutz

Gebrauchsmuster sind wesentlich zur Sicherung von Innovationen fortschrittlicher Technologieunternehmen und somit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für diese Unternehmen. Dabei ist ein Gebrauchsmusterschutz ebenso wichtig für Start-up-Unternehmen, wie für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere um sich durchsetzungsstark am Wirtschaftsleben beteiligen zu können. Darüber hinaus spielt der Gebrauchsmusterschutz selbstverständlich auch in der Großindustrie eine wesentliche Rolle. Bei allen den Patentschutz betreffenden Fragen steht die Kanzlei SCHATZ gerne unterstützend an der Seite ihrer Mandantschaft.

Fragen zum Gebrauchsmusterschutz?

Patentanwaltskanzlei SCHATZ
Gebrauchsmusterrecht am Niederrhein, im Münsterland, im Ruhrgebiet und darüber hinaus

Telefon: (02853) 9569405

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