Patentrecht Patentanmeldung

Patentrecht

Der Weg zur Patenterteilung

Eine technische Erfindung kann über ein Patent geschützt werden. Hierzu muss eine Patentanmeldung strategisch und formgerecht ausgearbeitet und bei einem zuständigen Amt eingereicht werden. Das Amt nimmt auf Antrag eine Prüfung der Patentfähigkeit der angemeldeten Erfindung vor, wobei das Amt ein Patent erteilt, wenn es bei der Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die angemeldete Erfindung patentfähig ist. Auf diese Weise kann ein Patentschutz für eine Erfindung erlangt werden, der gerechnet von dem Anmeldetag der Patentanmeldung bis zu 20 Jahre aufrechterhalten werden kann.

Für Ihren Patentschutz

In Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens entwickelt die Kanzlei SCHATZ eine individuelle Schutzstrategie für ihre Mandantschaft. Auf Basis dieser Schutzstrategie arbeitet die Kanzlei SCHATZ erforderliche Anmeldungsunterlagen aus, nach deren Einreichung bei dem jeweiligen zuständigen Amt die Kanzlei SCHATZ im Rahmen der Vertretung vor dem jeweiligen zuständigen Amt die Bearbeitung des amtlichen Anmeldeverfahrens bis hin zur eventuellen Erteilung eines Patents betreut. Anschließend hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Aufrechterhaltung des Patentschutzes.

Je nach Vorhaben kann eine nationale Patentanmeldung, insbesondere deutsche Patentanmeldung, eine regionale Patentanmeldung, insbesondere europäische Patentanmeldung, oder eine internationale Patentanmeldung sinnvoll sein. Gerne berät Sie die Kanzlei SCHATZ hinsichtlich der Unterschiede und Vorteile der jeweiligen Schutzrechtsart und der damit einhergehenden Kosten.

Patentschutz kann übrigens für Vorrichtungen und/oder Verfahren erlangt werden, und das auch mittels einer einzigen Patentanmeldung. Auch in dieser Hinsicht berät die Kanzlei SCHATZ ausführlich und kompetent, um einen bestmöglichen Schutz für eine Erfindung generieren zu können.

Durchsetzung von Patentschutz

Ist ein Patent einmal erteilt worden, berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ auch in Sachen der Durchsetzung des Patentschutzes gegenüber vermeintlichen Patentverletzern. Die Durchsetzung des Patentschutzes kann beispielsweise im Rahmen einer Berechtigungsanfrage, einer Abmahnung/Verwarnung oder einer Patentverletzungsklage erfolgen.

Zudem hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Verteidigung des Patents gegenüber einem Angriff durch Dritte. Ein solcher Angriff kann beispielsweise in Form eines Einspruchs oder einer Nichtigkeitsklage gegeben sein.

Angriff auf störende Patente

Unabhängig davon, ob ein eigener Patentschutz besteht oder nicht, kann ein Angriff auf ein Patent eines Dritten sinnvoll sein, wenn das fremde Patent der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit im Wege steht und eine anderweitige Einigung mit dem Inhaber des fremden Patents nicht möglich ist. Auch in dieser Hinsicht berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ vor dem jeweiligen zuständigen Amt. Dabei kann der Angriff auf das fremde Patent im Zuge eines Einspruchs vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt oder im Zuge einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht erfolgen.

Überwachung der Patentschutzlage

Es besteht die Möglichkeit, Schutzrechtstätigkeiten Dritter, insbesondere von Wettbewerbern, zu überwachen, um einen Überblick über die Tätigkeit Dritter in eigenen technischen Tätigkeitsbereich zu erhalten. Des Weiteren kann eine allgemeine Überwachung der Schutzrechtslage in dem eigenen technischen Tätigkeitsbereich sinnvoll sein, um nicht mit Rechten Dritter zu kollidieren. Darüber hinaus kann der Verlauf eines Patentanmeldungsverfahrens zu einer Patentanmeldung eines Dritten überwacht werden, um einschätzen zu können, ob ein für die eigene Tätigkeit relevantes Patent entsteht oder nicht. Die Kanzlei SCHATZ nimmt entsprechende Überwachungen vor, wobei vorab erörtert wird, welche Überwachungsstrategie am sinnvollsten ist.

Lizenzierung von Patentschutz

Insbesondere in dem Fall, dass eine eigene Herstellung einer mit einem eigenen Patent geschützten Erfindung nicht gewünscht ist, kann über eine Lizenzierung des Patentschutzes nachgedacht werden, um Lizenznehmern die Herstellung der geschützten Erfindung zu erlauben und hierfür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten. Die Kanzlei SCHATZ berät auch in solchen Lizenzangelegenheiten und hilft insbesondere bei der Ausarbeitung und Abstimmung eines Lizenzvertrags.

Bedeutung von Patentschutz

Patente sind wesentlich zur Sicherung von Innovationen fortschrittlicher Technologieunternehmen und somit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für diese Unternehmen. Dabei ist ein Patentschutz ebenso wichtig für Start-up-Unternehmen, wie für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere um sich durchsetzungsstark am Wirtschaftsleben beteiligen zu können. Darüber hinaus spielt der Patentschutz selbstverständlich auch in der Großindustrie eine wesentliche Rolle. Bei allen den Patentschutz betreffenden Fragen steht die Kanzlei SCHATZ gerne unterstützend an der Seite ihrer Mandantschaft.

Fragen zum Patentschutz?

Patentanwaltskanzlei SCHATZ
Patentrecht am Niederrhein, im Münsterland, im Ruhrgebiet und darüber hinaus

Telefon: (02853) 9569405

jetzt Kontakt aufnehmen