Marke anmelden

Markenschutz

Der Weg zur Markeneintragung

Die Eintragung einer Marke für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen bei einem zuständigen Amt beantragt werden. Hierzu müssen Anmeldungsunterlagen ausgearbeitet und bei dem zuständigen Amt eingereicht werden, wobei das Amt eine Prüfung der Eintragungsfähigkeit der beantragten Marke vornimmt. Kommt das zuständige Amt zu dem Ergebnis, dass die Marke wie beantragt eintragungsfähig ist, trägt das Amt die Marke in das amtliche Markenregister ein. Auf diese Weise kann ein Markenschutz erlangt werden, der zunächst gerechnet von dem Anmeldetag der Markenanmeldung 10 Jahre besteht und anschließend beliebig oft um jeweils 10 weitere Jahre verlängert werden kann.

Für Ihren Markenschutz

In Abhängigkeit des jeweiligen Vorhabens entwickelt die Kanzlei SCHATZ eine individuelle Schutzstrategie für ihre Mandantschaft. Auf Basis dieser Schutzstrategie arbeitet die Kanzlei SCHATZ erforderliche Anmeldungsunterlagen aus, nach deren Einreichung bei dem jeweiligen zuständigen Amt die Kanzlei SCHATZ im Rahmen der Vertretung vor dem jeweiligen zuständigen Amt die Bearbeitung des amtlichen Anmeldeverfahrens bis hin zur eventuellen Eintragung einer Marke betreut. Anschließend hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Aufrechterhaltung des Markenschutzes.

Je nach Mandanteninteresse kann dabei eine nationale Markenanmeldung, insbesondere deutsche Markenanmeldung, eine regionale Markenanmeldung, insbesondere Unionsmarkenanmeldung, oder ein Antrag auf internationale Registrierung einer vorhandenen Marke auf weltweiter Ebene sinnvoll sein. Gerne berät die Kanzlei SCHATZ hinsichtlich der Vorteile der jeweiligen Schutzrechtsart und der damit einhergehenden Kosten.

Markenschutz kann übrigens insbesondere für Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen erlangt werden. Auch in dieser Hinsicht berät die Kanzlei SCHATZ ausführlich und kompetent, um einen bestmöglichen Markenschutz erhalten zu können.

Durchsetzung von Markenschutz

Ist eine Marke eingetragen worden, berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ auch in Sachen der Durchsetzung des Markenschutzes gegenüber vermeintlichen Patentverletzern. Die Durchsetzung des Markenschutzes kann beispielsweise im Rahmen einer Berechtigungsanfrage, einer Abmahnung/Verwarnung oder einer Markenverletzungsklage erfolgen.

Zudem hilft die Kanzlei SCHATZ bei der Verteidigung der Marke gegenüber einem Angriff durch Dritte. Ein solcher Angriff kann beispielsweise in Form eines Widerspruchs oder eines Löschungsantrags gegeben sein.

Angriff auf störende Marken

Besteht ein eigener Markenschutz , kann ein Angriff auf eine später angemeldete Marke eines Dritten sinnvoll sein, wenn diese fremde Marke in den eigenen Markenschutz eingreift und eine anderweitige Einigung mit dem Inhaber der fremden Marke nicht möglich ist. Auch in dieser Hinsicht berät und vertritt die Kanzlei SCHATZ vor dem jeweiligen zuständigen Amt. Dabei kann der Angriff auf die fremde Marke eines Dritten beispielsweise im Zuge eines Widerspruchsverfahrens oder eines Löschungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgen.

Überwachung der Markenschutzlage

Es ist zu beachten, dass sich ein Markenschutz abschwächen kann, wenn geduldet wird, dass Dritte nach dem Anmeldetag der eigenen Marke eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen verwenden. Wird gegen Dritte in einem solchen Fall nicht vorgegangen, kann gegenüber diesen Dritten eine Verwirkung der aus der eigenen Marke herleitbaren Rechte eintreten. Daher ist es empfehlenswert, das Markenregister regelmäßig bezüglich identischer oder ähnlicher Marken mit jüngerem Zeitrang zu überwachen. Eine solche Überwachung nimmt die Kanzlei SCHATZ bei Bedarf für ihre Mandantschaft vor.

Lizenzierung von Markenschutz

Sollen Dritte, beispielsweise geschäftliche Partner, an dem eigenen Markenschutz partizipieren, kann über eine Lizenzierung des eigenen Markenschutzes nachgedacht werden, um Lizenznehmern die Verwendung der eigenen Marke für damit geschützte Waren und/oder Dienstleistungen zu erlauben und hierfür einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erhalten. Die Kanzlei SCHATZ berät auch in solchen Lizenzangelegenheiten und hilft insbesondere bei der Ausarbeitung und Abstimmung eines Lizenzvertrags.

Bedeutung von Markenschutz

Ein eigener Markenschutz macht die darunter angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen für Kunden und Abnehmer unterscheidbar von Waren und/oder Dienstleistungen von Wettbewerbern und stellt daher ein unverzichtbares Mittel zur Individualisierung der eigenen Tätigkeiten dar. Dabei ist ein Markenschutz ebenso wichtig für Start-up-Unternehmen, wie für kleine und mittelständische Unternehmen, insbesondere um sich durchsetzungsstark am Wirtschaftsleben beteiligen zu können. Darüber hinaus spielt der Markenschutz selbstverständlich auch in der Großindustrie eine wesentliche Rolle. Bei allen den Markenschutz betreffenden Fragen steht die Kanzlei SCHATZ gerne unterstützend an der Seite ihrer Mandantschaft.

Fragen zum Markenschutz?

Patentanwaltskanzlei SCHATZ
Markenrecht am Niederrhein, im Münsterland, im Ruhrgebiet und darüber hinaus

Telefon: (02853) 9569405

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