Glossar

A

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Das EUIPO ist tätig in Sachen der Prüfung von Unionsmarkenanmeldungen und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen sowie in Sachen eines Angriffs auf eingetragene Unionsmarken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

B

Bundesgerichtshof (BGH)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kann in Schutzrechtsangelegenheiten entscheiden, insbesondere als gerichtliche Revisionsinstanz, in Patentnichtigkeitsverfahren als Berufungsinstanz.

Bundespatentgericht (BPatG)

Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist ein spezielles Gericht für die Bearbeitung von Schutzrechtsangelegenheiten, jedoch kein Gericht zur Entscheidung über Verletzungen von Schutzrechten.

D

Designschutz

Gemäß § 2 des deutschen Designgesetzes wird als eingetragenes Design ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat. Dabei gilt ein Design als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Designs gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigt.

Ein Designschutz kann über eine nationale Designanmeldung, eine regionale Designanmeldung oder eine internationale Designanmeldung erlangt werden.

Deutsche Patentanmeldung

Über eine deutsche Patentanmeldung kann ein deutsche Patent erlangt werden. Hierzu sind komplexe Anmeldungsunterlagen anzufertigen, was in der Regel die Einschaltung eines Patentanwalts erfordert.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt bearbeitet insbesondere nationale deutsche Schutzrechtsanmeldungen. Es hat seinen Hauptsitz in München.

E

Einspruch

Ein erteiltes deutsches Patent und ein erteiltes europäisches Patent können innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist im Rahmen eines Einspruchs vor dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. dem Europäischen Patentamt angegriffen werden, um zu versuchen, das Patent teilweise oder vollständig wiederrufen zu lassen.

Europäisches Patentamt (EPA)

Das Europäische Patentamt prüft als zwischenstaatliche Behörde europäische Patentanmeldungen und erteilt europäische Patente. Das EPA kann auch die Bearbeitung internationaler Patentanmeldungen übernehmen.

Europäische Patentanmeldung

Über eine europäische Patentanmeldung kann ein europäisches Patent erlangt werden. Hierzu sind komplexe Anmeldungsunterlagen anzufertigen, was in der Regel die Einschaltung eines Patentanwalts erfordert.

G

Gebrauchsmuster

Gemäß § 1 des deutschen Gebrauchsmustergesetzes werden als Gebrauchsmuster Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind. Ein Gebrauchsmuster bietet Schutz für maximal 10 Jahre. Das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt lediglich eine Prüfung von formellen Erfordernissen vor, nicht eine Prüfung der Neuheit einer Erfindung und deren Beruhen auf einem erfinderischen Schritt. Mit einem Gebrauchsmuster können Vorrichtungen geschützt werden, keine Verfahren.

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Gemäß Artikel 4 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung wird ein Geschmacksmuster durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, soweit es neu ist und Eigenart hat. Über ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird ein Designschutz innerhalb aller Staaten der Europäischen Union erlangt. Die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zu beantragen.

I

Internationale Patentanmeldung

Über eine internationale Patentanmeldung kann ein Patentschutz in verschiedenen Staaten angestrebt werden, wozu die internationale Patentanmeldung nach Ablauf vorgegebener Fristen in nationale/regionale Patentanmeldungen zerfällt, die vor nationalen Ämtern geprüft werden. Hierzu sind komplexe Anmeldungsunterlagen anzufertigen, was in der Regel die Einschaltung eines Patentanwalts erfordert.

L

Landgericht

Landgerichte können insbesondere in Verletzungsangelegenheiten zu Schutzrechten tätig werden. Um an einem solchen Verfahren teilnehmen zu können, ist ein zugelassener Rechtsanwalt zu bestellen, der bei Bedarf mit einem Patentanwalt zusammenarbeiten kann.

Löschung

Ein eingetragenes deutsches Gebrauchsmuster kann im Rahmen eines Löschungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt angegriffen werden, um zu versuchen, das Gebrauchsmuster teilweise oder vollständig löschen zu lassen.

M

Marke

Gemäß § 3 des deutschen Markengesetzes können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Ein Markenschutz kann über eine nationale Markenanmeldung, eine regionale Markenanmeldung oder einen Antrag auf internationale Registrierung einer gegebenen Marke erlangt werden.

N

Nichtigkeit

Ein deutsches Patent, eine eingetragene deutsche Marke und ein eingetragenes deutsches Design können im Zuge eines Nichtigkeitsverfahrens angegriffen werden. Der jeweilige Antrag ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen.

P

Patent

Ein Patentschutz kann über eine nationale Patentanmeldung, eine regionale Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung erlangt werden. Ein Patent bietet Schutz für maximal 20 Jahre. Das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt neben einer Prüfung von formellen Erfordernissen eine Prüfung der Neuheit einer angemeldeten Erfindung und von deren Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit vor. Mit einem Patent können Vorrichtungen und Verfahren geschützt werden.

Gemäß § 1 des deutschen Patentgesetzes werden Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Patentanwalt

Ein Patentanwalt ist aufgrund seiner Ausbildung ein Spezialist für Patentangelegenheiten, Gebrauchsmusterangelegenheiten, Markenangelegenheiten und Designangelegenheiten, und das auf deutscher Ebene, europäischer Ebene und weltweiter Ebene. Hierbei ist ein Patentanwalt international mit Patentanwaltskollegen vernetzt. Ein deutscher Patentanwalt kann zusätzlich zur Vertretung vor dem Europäischen Patentamt und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zugelassen sein.

Prüfungsantrag

Um zu einem deutschen Patent oder zu einem europäischen Patent zu gelangen, ist die Stellung eines Prüfungsantrags erforderlich, der wirksam durch eine Zahlung einer vorgeschriebenen Gebühr gestellt werden kann. Zudem kann auch eine Prüfung einer internationalen Patentanmeldung beantragt werden, jedoch ohne dass dies zu einer internationalen Patenterteilung führt.

R

Rechercheantrag

Zu einer deutschen Patentanmeldung und einer deutschen Gebrauchsmusteranmeldung kann ein Rechercheantrag durch Zahlung einer vorgeschriebenen Gebühr wirksam gestellt werden, woraufhin das Deutsche Patent- und Markenamt nach relevantem Stand der Technik recherchiert und einen entsprechenden Recherchenbericht erstellt, auf den nicht reagiert werden muss. Hingegen ist die Stellung eines Recherchenantrags bei einer europäischen Patentanmeldung obligatorisch.

U

Unionsmarke

Gemäß Artikel 4 der Unionsmarkenverordnung können Unionsmarken Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und in dem Register der Unionsmarken in einer Weise dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des dem Inhaber einer solchen Marke gewährten Schutzes klar und eindeutig bestimmen können. Die Eintragung einer Unionsmarke ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zu beantragen.

W

Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Die WIPO mit Sitz in Genf, Schweiz bearbeitet internationale Patentanmeldungen, internationale Designanmeldungen und Anträge auf internationale Registrierung von Marken. Diese zentrale Bearbeitung ist mit einer Kostenersparnis von Anmeldern verbunden.