Rechtsgebiete

Die Kanzlei Schatz berät in allen Belangen des Patentrechts, Gebrauchsmusterrechts, Markenrechts, Designrechts (früher Geschmacksmusterrechts) und des Arbeitnehmererfinderrechts. Die Beratung umfasst die Wahl einer optimalen Schutzrechtsart (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design) für die jeweilige Erfindung bzw. Idee, die Ausarbeitung komplexer Anmeldungsunterlagen sowie die Begleitung der Anmeldung im Anmeldeverfahren vor dem jeweiligen Amt auf deutscher, europäischer oder internationaler Ebene.

Zudem hilft die Kanzlei Schatz bei der Verteidigung eines Schutzrechts gegenüber einem Angriff von Dritten und bei dem Angriff auf ein Schutzrecht Dritter.

Interessant kann zudem die Überwachung von Schutzrechtstätigkeiten von Wettbewerbern oder die Durchführung einer Recherche zu eventuell der eigenen Tätigkeit entgegenstehenden Schutzrechten Dritter sein. Auch hierfür steht die Kanzlei Schatz gerne zur Verfügung.

Des Weiteren unterstützt die Kanzlei Schatz bei der Einräumung einer Lizenz an einem eigenen oder fremden Schutzrecht.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld der Kanzlei Schatz ist die Bearbeitung abeitnehmererfinderrechtlicher Angelegenheiten, in denen es in der Regel um ein eventuelles Vorhandensein eines Vergütungsanspruchs eines Arbeitnehmererfinders gegenüber seinem Arbeitgeber und die Höhe eines solchen Vergütungsanspruchs geht. Das diesen Angelegenheiten zugrundeliegende Arbeitnehmererfindergesetz ist ein Bundesrecht und kann daher nicht vertraglich ausgeschlossen werden, was beispielsweise heißt, dass selbst kleine Unternehmen mit Angestellten vom Arbeitnehmererfinderrecht betroffen sein können. Dies ist oft nicht bekannt, wodurch unbemerkt dem Arbeitnehmererfinder Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber entstehen können.