Arbeitnehmererfindergesetz Diensterfindungen Erfindervergütung

Arbeitnehmererfinderrecht

Erfindungen im Unternehmen

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen regelt den Umgang mit Erfindungen von Arbeitnehmern. Insbesondere ist geregelt, welche Pflichten und Rechte im Falle einer Arbeitnehmererfindung auf der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmererfinderseite gegeben sind und wie es zu Vergütungsansprüchen von Arbeitnehmererfindern gegenüber ihren Arbeitgebern kommen kann. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist ein Bundesgesetz, dass nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann.

Hat ein Unternehmen keine festen internen Abläufe hinsichtlich Arbeitnehmererfindungen getroffen, kann es dazu kommen, dass einem Arbeitnehmererfinder unerwartet Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber erwachsen, was sich bei einem Verstoß gegen das oben genannte Gesetz unangenehm auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken kann. Um dies zu verhindern, ist ein offener und fest geregelter Umgang mit Arbeitnehmererfindungen in Unternehmen zu empfehlen.

Die Kanzlei SCHATZ berät gerne hinsichtlich solche optimaler interner Regelungen. Dabei kann die Kanzlei SCHATZ die Interessen eines Arbeitgebers oder die Interessen eines Arbeitnehmererfinders wahlweise wahrnehmen.

Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht?

SCHATZ Patentanwaltskanzlei
Arbeitnehmererfinderrecht am Niederrhein, im Münsterland, im Ruhrgebiet und darüber hinaus

Telefon: (02853) 9569405

jetzt Kontakt aufnehmen